Mühlenverein Mecklenburg Vorpommern e.V.

Spenden

Wege zum steuerlich absetzbaren Spenden

Freunde und Förderer von Mühlen als Industrie- und Kulturdenkmale können mit Spenden einen Beitrag leisten, um dringend notwendige Reparaturen an Wind- oder Wassermühlen in MV finanziell zu unterstützen, das Wissen über Mühlen und ihre Geschichte zu verbreitern und die Erforschung der Mühlengeschichte von Gemeinden zu fördern.

Der Mühlenverein Mecklenburg-Vorpommern ist mit Bescheid des Finanzamtes Waren vom 21.12.2015 nach § 52 Abs. 2 (1) Nr. 5,6 und 22 AO berechtigt, zur Förderung von Kunst und Kultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sowie zur Förderung der Heimatpflege steuerbegünstigte Spenden entgegen zu nehmen und diese zu bescheinigen.

Das geht auf dem Weg einer direkten Überweisung auf das Konto des Vereins bei der
VR-Bank Uckermark-Randow eG, IBAN: DE93 1509 1704 0102 2778 80

Bitte unbedingt den genauen Spendenzweck angeben, beispielsweise für das Projekt Außerschulischer Lernort Mühle oder die Mühle XY oder etc.

Zudem benötigen wir zur Ausstellung der Spendenquittung Name und Anschrift des Spenders oder der Spenderin.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung! Sie bewahren damit ein Stück unserer Kultur- und Technikgeschichte.

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